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Glossar

Das Ergebnis parat - gesuchte Antworten und Informationen

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Zwischenscheine
oder Interimsscheine. Urkunde, die nach der Gründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung vor Ausstellung der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.


Zeichnung/Zeichnen
Kaufauftrag von neu ausgegebenen Wertpapieren zum Emissionspreis.


Zweitlisting (Zweitnotierung)
Ein Unternehmen lässt sich nach der Börseneinführung noch an einer zweiten Börse handeln.

Kontakt

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zwischen 8.00 und 18.00 Uhr
unter unserer Servicerufnummer
0180 500 18 52* oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

(* z.Zt. 14 Cent/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Min.)