Kreditinstitute: Gesetze & Prozesse
Wir präsentieren unseren Partnern, den Kreditinstituten, aktuelle Informationen zum Thema Namensaktie und den damit verbundenen Gesetzesänderungen und komplexen Prozessen. So bezieht sich beispielsweise die zentrale Aussage des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) auf die Eintragungsverpflichtung der Depotbanken. Dort heißt es: „Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist das depotführende Institut auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, sich gegen Erstattung der notwendigen Kosten durch die Gesellschaft an dessen Stelle gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen." Da das Aktiengesetz in den
letzten Monaten häufig Änderungen unterworfen war, lohnt es sich, regelmäßig an dieser Stelle die aktualisierten News abzurufen.
Wir hoffen, Ihnen damit einen wichtigen Service für Ihre Arbeit zur Verfügung stellen zu können.
