Neues aus Berlin

Meldepflichten bei Veränderung des Stimmrechtsanteils

info broker 1/2007,  2. März 2007
Es gibt nun zusätzliche Meldeschwellen von 3 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent und 30 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist. In Zukunft ist also das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 Prozent der Stimmrechte mitteilungspflichtig. Mit den neuen Schwellenwerten sind weitere rechtliche Erfordernisse verknüpft (beispielsweise Verkürzung der Mitteilungsfrist auf vier Handelstage, Erweiterung der Meldepflicht über Aktien hinaus, Verkürzung der Veröffentlichungspflicht auf drei