Neues aus Berlin
Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
info broker 1/2007, 2. März 2007
Die Übersendung einer Vollmacht an den Aktionär für die Hauptversammlung ist - jedenfalls bei Verlangen - zwingend erforderlich. Das Formular kann sowohl in Papierform als auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Empfehlung: In der Veröffentlichung der Einladung reicht unter den Teilnahmebedingungen der Hinweis aus, dass zur Vollmachtserteilung eine Eintrittskarte angefordert werden kann, auf der ein Vollmachtstext angedruckt ist. (WpHG § 30 a Abs. 1 Nr. 1 a)

