Neues aus Berlin

Geschäftsbriefe: Das sind die Pflichtangaben

info broker 1/2007,  2. März 2007
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass für E-Mails und alle anderen Geschäftsbriefe dieselben Regeln gelten, wie für Briefpost (http://bundesrecht.juris.de/aktg/). Sie müssen unter anderem Angaben zur Firma, Rechtsform, Registergericht und Nummer der Eintragung enthalten. Darüber hinaus gilt es einige Unterschiede für die unterschiedlichen Unternehmens-Rechtsformen zu beachten. Die Aktiengesellschaft muss folgende Angaben machen (§80 AktG): Firma und Rechtsform Sitz der