Neues aus Berlin
Änderungen im Aufsichtsrat
info broker 1/2007, 2. März 2007
Änderungen im Aufsichtsrat müssen unverzüglich beim Handelsregister immer mit einer Gesamtliste aller Mitglieder des Aufsichtsrats (Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort) eingereicht werden. (AktG § 106)

