Neues aus Berlin

Änderungen im Aufsichtsrat

info broker 1/2007,  2. März 2007
Änderungen im Aufsichtsrat müssen unverzüglich beim Handelsregister immer mit einer Gesamtliste aller Mitglieder des Aufsichtsrats (Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort) eingereicht werden. (AktG § 106)

Aktiengesetz (AktG) 

Hier finden Sie die aktuelle Fassung des deutschen Aktiengesetzes.