Neues aus Berlin
Pflichtveröffentlichung der Tagesordnung in einem Börsenpflichtblatt
info broker 1/2007, 2. März 2007
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Tagesordnung in einem Börsenpflichtblatt besteht noch bis Ende 2008. Die BaFin wird nach eigenen Angaben künftig für die Veröffentlichung im Börsenpflichtblatt eine Kurzfassung der Tagesordnung zur Hauptversammlung als ausreichend ansehen, sofern die nachfolgenden Mindestbedingungen mit veröffentlicht werden:
Angabe von Ort und Zeit der Hauptversammlung,
Angabe der einzelnen Tagesordnungspunkte,
die weiteren Angaben des § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG,
Hinweis, dass die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger im Volltext erfolgt ist,
Angabe,

