Auf dem Weg zur Online-Hauptversammlung
netVote heißt die "Eintrittskarte" zu den Hauptversammlungen dieses Jahrtausends.
Frankfurt am Main, 16. Mai 2001
Mit der von registrar services GmbH entwickelten Internetanwendung können Emittenten erstmals ihren Aktionären die Erteilung von Vollmachten und Weisungen per Internet anbieten. Den ersten Schritt in die neue Ära machte die Celanese AG. Der Chemie- und Kunststoffkonzern nutzte netVote für die diesjährige Hauptversammlung und reagierte damit auf sinkende Besucherzahlen in den letzten Jahren. Wer nicht nach Oberhausen kommen konnte und über einen Internetanschluss verfügt, hatte die Möglichkeit, diesen Weg zur Stimmabgabe zu wählen.
Einfaches Verfahren
Mit netVote ist es möglich, bis beispielsweise zur Rede des Vorstands am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen entgegenzunehmen. Diese elektronische Erteilung per Internet verlangt von den Aktionären keine zusätzliche Einreichung schriftlicher Unterlagen per Post. Bisher war die Erteilung von Vollmachten per Internet nicht möglich. Diese neue bequeme Alternative basiert auf aktuellsten Sicherheitsverfahren, die beispielsweise auch in Bereichen des Home-Banking eingesetzt werden. Die Internet-Anwendung wird auf das Corporate Design des Emittenten abgestimmt und mit der Homepage des Unternehmens verbunden. Die Aktionäre können netVote mit ihrer Aktionärsnummer und einer persönlichen Zugangsnummer, die in den Einladungsunterlagen zur HV enthalten ist, nutzen.
Eine zukunftsorientierte, effiziente und bequeme Anwendung für Unternehmen und Investoren.
Sparpotenzial vorhanden
Die neue Technik revolutioniert die Planung für Hauptversammlungen. Durch die ohnehin schon sinkenden Teilnehmerzahlen wird es immer schwieriger, die kostspieligen Veranstaltungen einigermaßen effizient zu planen und zu koordinieren. Von der Anmietung der Räumlichkeiten bis zur Stimmabgabe fallen zahlreiche Aufgaben an, die bei einer 'Online-Hauptversammlung' nicht berücksichtigt werden müssen. Sollten Aktionäre verstärkt Internet-Voting nutzen, spart das den Aktiengesellschaften viel Geld, Kapazitäten und Aufwand.
Satzungsänderungen abwarten
Die Celanese AG ist das erste Unternehmen, dass die Internet-Stimmen ohne zusätzliche schriftliche Vollmachten der Aktionäre zählen kann. Andere Unternehmen - wie beispielsweise die DaimlerCrysler AG, oder die Deutsche Bank AG - haben ihren Aktionären ebenfalls schon die Möglichkeit geboten, über das Internet ihre Stimmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abzugeben. Doch da die Satzungen der Unternehmen noch die Erteilung der Vollmacht in der klassischen Schriftform vorsieht, mussten die 'Internet-Voter' diese per Post einreichen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber zwar dem Internet-Voting zugestimmt hat, dass die Unternehmenssatzungen aber noch diesbezüglich geändert werden müssen. Diese Änderung zugunsten des Einsatzes elektronischer Medien müssen wiederum die Aktionäre während einer Hauptversammlung beschließen. Viele Gesellschaften haben daher dieses Thema in diesem Jahr auf der Tagesordnung stehen. Im nächsten Jahr ist dann zu beobachten, inwiefern die Unternehmen den ersten Schritt zu einer 'Online-Hauptversammlung' mit netVote unterstützen werden.

