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Informative Veranstaltung für Fachpublikum

Chancen und Risiken für die Namensaktie in der HV-Saison 2009

In einem Punkt waren sich alle Teilnehmer und Referenten in Köln zum Thema „Namensaktie und Risikobegrenzungsgesetz“ sicher: ein finaler Konsens über den „Marktstandard“ muss noch gefunden werden. „Die Prozesse sind noch nicht so definiert, dass die Gesellschaften konkret handeln könnten. Es sind einige technische, juristische und monetäre Fragen im Detail zu klären“, zog Peter Chudaska, Geschäftsführer der registrar services GmbH das Fazit.

Die Veranstaltung zum Thema „Chancen und Risiken für die Namensaktie in der Hauptversammlungssaison 2009“ fokussierte nur einen Bruchteil der Gesetzeswerke, insbesondere des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz). Doch schon diese Details schaffen in vielen Gesellschaften Verunsicherung und Diskussionsbedarf. Der Aktienregisterführer registrar services GmbH und das Beratungsunternehmen für Hauptversammlungen DLA Piper hatten zur Informationsveranstaltung eingeladen. Die Vorträge in Köln zeigten dann auch, wie schwierig eine Einschätzung und Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist. Das Fachpublikum, Investor Relations Manager und Juristen von Namensaktiengesellschaften, erhielt die Möglichkeit, technische Fragen mit juristischen zu verknüpfen. Während Peter Chudaska, Geschäftsführer der registrar services GmbH, als Registrar Stellung zu Prozessen, beteiligten Parteien und Fristen nehmen konnte, diskutierten die Referenten der DLA Piper über die Chancen und Risiken der neuen Gesetzgebung. In diesem Forum konnten sogar noch Tipps zur aktuellen Saison gegeben werden.

Die sich kontinuierlich verändernde Gesetzeslage bedeutet für die Namensaktie zunächst eine große Chance und verspricht viel Popularität bei den Aktiengesellschaften. Ziel der Namensaktie und des Aktienregisters war es schon immer, Transparenz über die eigene Aktionärsstruktur zu gewinnen. Durch Nominees, der Eintragung von Stellvertretern, war jedoch immer ein Teil der Investoren verborgen und durch lange Verwahrketten die eigentlichen „Beneficial Owner“ nur sehr aufwändig zu ermitteln. Die Bundesregierung wollte die Qualitäten der Namensaktien weiter unterstützen und die Identität und Absichten der Eigner von Aktien börsennotierter Unternehmen deutlich transparenter machen. Mit der erleichterten Identifikation von Namensaktieninhabern wird den Gesellschaften ermöglicht, durch die direkte Ansprache der Anleger, die Kapitalpräsenzen bei Hauptversammlungen zu steigern oder stabil zu halten.

registrar services GmbH sieht in der neuen Gesetzgebung den Willen des Gesetzgebers, mehr Transparenz zu unterstützen und die Namensaktie dadurch für Emittenten noch attraktiver zu gestalten. „Bei allen Emittenten herrscht beispielsweise großes Interesse am Auskunftsersuchen“, erklärt Peter Chudaska während der Veranstaltung, „die Direktansprache der Aktionäre könnten die Registrare aber auch wie bisher über die Shareholder Identification oder das gezielte Herangehen an die Nominees erzielen.“

Das Thema Namensaktie ist 2009 somit eng verwoben mit dem Risikobegrenzungsgesetz und dem für Sommer 2009 geplanten Inkrafttreten des Aktionärsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (ARUG). Ziel des ARUG ist die verbesserte Aktionärsinformation durch die Gesellschaften. Fragen zur Briefwahl und Online-Teilnahme konnte der bestehende Gesetzestext nicht abschließend klären. „Hier sind noch viele ungeklärte Punkte in der Umsetzung“, erklärte Dr. Andreas Mayer-Landrut von DLA Piper. Einen akuten Handlungsbedarf sieht der Experte für Hauptversammlungen nicht. Für die aktuelle Saison wurden Fragen zu Satzungsänderungen der Gesellschaften angesprochen. In einigen Punkten empfahlen die Berater noch für die HV 2009 Satzungsanpassungen vorzuschlagen, um Fristenregelungen sowie die Modalitäten für Bild- und Tonübertragungen in der nächsten Saison umsetzen zu können. Formulierungsvorschläge für Namensaktien (HV-Saison 2009 als Vorratsbeschluss) finden Sie in den Veranstaltungsunterlagen. 

Wichtige Tipps konnte auch Kerstin Schnabel von DLA Piper vermitteln. Die Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung und Vollmachten bei Hauptversammlungen haben im vergangenen Jahr einige Gesellschaften Probleme bereitet. Die Referentin empfahl daher eindringlich, diese Hinweise der Vorjahre nicht ungeprüft in die aktuelle Einberufung der HV zu übernehmen. Organisatorische Praxishinweise – beispielsweise zur Eintrittskartenbestellung – sind nach wie vor zulässig, sollten aber missverständliche Formulierungen vermeiden. Die Satzungsregelungen zum „Umschreibestopp“ im Aktienregister sollten ebenfalls geprüft und angepasst werden. Formulierungsvorschläge für Namensaktien (HV-Saison 2009 als Vorratsbeschluss) finden Sie in den Veranstaltungsunterlagen. 

Die Veranstalter sind sich einig, bei Vorliegen weiterer Details zu Prozessen und Umsetzung, das Fachpublikum zu einer fortführenden Informationsveranstaltung einzuladen.

Weitere Informationen zu PLA Piper finden Sie hier .

[05.03.2009]

Veranstaltungsunterlagen 

Die Veranstaltungsunterlagen zum Kurzseminar "Chancen und Risiken für die Namensaktie in der HV-Saison 2009" stehen für Sie als Download bereit. 

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