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Neues aus Berlin

Risikobegrenzungsgesetz tritt in Kraft

Am 18.08.2008 wurde das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten Änderungen des Risikobegrenzungsgesetzes und den darin enthaltenen Vorschriften gelten seit 19.08.2008. Dazu zählen auch die Änderungen des § 67 des Aktiengesetzes bezüglich der Namensaktie. "Die Aussicht auf eine verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien hat schon im Vorfeld bei vielen Aktiengesellschaften das Interesse an dieser Wertpapiergattung verstärkt", beobachtete Peter Chudaska, Geschäftsführer von registrar services GmbH, in den letzten Wochen und Monaten. Viele Mandanten des Aktienregisterführers und Spezialisten für die Namensaktien-Thematik nutzen im November bereits seit zehn Jahren die Vorzüge der Namensaktie. Die Vorteile waren bisher schon so attraktiv, dass viele IPOs sich direkt für diese Wertpapiergattung entschieden haben. Einige Gesellschaften haben mittlerweile sogar den Wechsel von der Inhaber- zur Namensaktie vollzogen. Mit dem neuen Gesetz ist die Effektivität dieser Wertpapiergattung weiter gestiegen.

Einige Regelungen des Risikobegrenzungsgesetzes treten zu späteren Zeitpunkten in Kraft. Dazu zählen die neuen Regeln zur Zusammenrechnung von Aktien und Derivaten am 1. März 2009 sowie die Angabepflichten, die an eine Beteiligung von zehn Prozent oder mehr anknüpfen (§ 27a WpHG) und ab 31. Mai 2009 gelten.

Hier erfahren Sie noch mehr zum Thema.

[20.08.2008]

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