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„Mit dem Risikobegrenzungsgesetz räumt der Gesetzgeber der Namensaktie als Wertpapiergattung einen weiteren wichtigen Vorteil aus Emittenten-Sicht ein“, begrüßt Thomas Licharz, Geschäftsführer des Aktienregisterführers registrar services GmbH, die Entscheidung des Bundestages. Am 27. Juni hat das Gremium das Gesetz zur Begrenzung der mit... 
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