Aktienregister - kein Buch mit sieben Siegeln
Die Führung eines Aktienregisters ist für Emittenten von Namensaktien nach deutschem Aktiengesetz (AktG)
§ 67 Pflicht. Namensaktien sind unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister des Emittenten einzutragen. Die Verantwortung für das Aktienregister liegt immer beim Vorstand der Gesellschaft. Dabei räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, mit der Führung des Aktienregisters einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Mit Hilfe modernster Softwareprodukte und Datenbanken kann das Aktienregister effizient und kostengünstig gemanagt werden. dbIRIS von registrar services GmbH ist eine modular aufgebaute Internet-Anwendung. Unsere Mandanten haben jederzeit die Möglichkeit,
auf die Daten des Aktienregisters zuzugreifen - weltweit von jedem beliebigen PC mit Internet-Zugang. Der hohe Automatisierungsgrad, Flexibilität bei den Funktionalitäten und intelligente Technik sind
Basis für das modernste Aktienregister am Markt.
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Abwicklung aller notwendigen Vorgänge zum technischen und organisatorischen Aufbau des Aktienregisters...

